Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen für die 1:1 Ausstattung der Dritt- und Viertklässler mit iPads ab Februar 2024.
Außerdem erhalten Sie Einblick in die iPad-Regeln der Schule.
Nach dem Beschluss der Schulkonferenz sind Smartwatches und Handys auf dem gesamten Schulgelände und während der Unterrichtszeit in den Schultaschen aufzubewahren und in den "Schulmodus" zu setzen bzw. auszuschalten.
Die Schule haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust.
Ein Nicht-Einhalten dieser Regelung zieht Konsequenzen nach sich, die je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich ausfallen.