Die Klassenpflegschaft ist das Mitwirkungsgremium für jede Schulklasse.
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.
Die Klassenpflegschaft berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen. Auf Wunsch der Eltern erläutern die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse in der Klassenpflegschaft Grundzüge ihrer unterrichtlichen und pädagogischen Arbeit.
Unsere Schulpflegschaft ist das Mitwirkungsorgan, in dem
Erziehungsberechtigte und die Schulleitung gemeinsam das Schulleben gestalten.
Aus den Klassenpflegschaften werden am Anfang eines Schuljahres je zwei Elternvertreter in die Schulpflegschaft gewählt.
Hier werden Informationen ausgetauscht und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Entscheidungen beraten.
Als oberstes Beschlussgremium einer Schule hat
die Schulkonferenz Einfluss auf alle wichtigen Entscheidungen rund um den Schulbetrieb.
Sie besteht aus sechs Elternvertreter/innen und sechs Lehrerinnen.
Die Schulleitung hat den Vorsitz, ist aber nicht stimmberechtigt. Lediglich bei Stimmgleichheit gibt das Votum der Schulleitung den Ausschlag.