„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. ….“ (SchulG NRW § 1 (1))
Individuelle Förderung soll:
An diesen Leitgedanken soll sich unser Förderkonzept orientieren.